Mitgliederversammlung KSB Viersen

Die Mitgliederversammlung, das höchste Organ des KreisSportBundes Viersen e.V., wird alle zwei Jahre einberufen.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung, das höchste Organ des KreisSportBundes Viersen e.V., wird alle zwei Jahre einberufen. Satzungsgemäß obliegen ihr insbesondere Aufgaben wie die Bestimmung der sportpolitischen Richtlinien des KreisSportBundes Viersen, die Entgegennahme der Berichte, Wahl des Vorstandes und Beschlussfassung über Jahresabschluss sowie eingegangener Anträge und die Ernennung von Ehrenmitgliedern.

Die Versammlung setzt sich zusammen aus den Delegierten

  • der ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder,
  • der Sportjugend,
  • der Stadt- und Gemeindesportverbänden
  • der Ehrenmitgliedern
  • der Mitglieder des erweiterten Vorstands

Weitere Information über die Modalitäten, Einberufung und Zusammensetzung finden Sie in der Satzung des KreisSportBundes Viersen.


Ewgenia Schnell

Anmeldung Qualifizierung / Buchhaltung


tel. erreichbar:
mo-do 08.30-14.00 Uhr