ReStart – Sport bewegt Deutschland
Mit dem Ziel, nach der Corona-Pandemie unter anderem wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, haben der Deutsche Olympische Sportbund und das Bundesministerium des Innern (BMI) das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ ins Leben gerufen.
1.000 € für 4.000 Vereine
Ab dem 26. Januar 2023 können Vereine sowie Stadt- und Kreissportbünde bis Ende Juli 2023 beim DOSB (https://www.dosb.de/restart) finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro beantragen. Mit dem Geld können Veranstaltungen, Kooperationen mit weiteren
Stakeholdern, öffentlichkeitswirksame Aktionen, Angebotsentwicklung im Verein oder themenspezifische Projekte finanziert werden, um öffentlichkeitswirksam neue Mitglieder zu akquirieren oder zurückzugewinnen.
Die für die Aktionen anfallenden Sachkosten, die im Rahmen der Umsetzung einen finanziellen Mehraufwand für den Verein oder Stadt-/Kreissportbund darstellen, können in Höhe von 1.000 Euro, nach vorheriger Antragsstellung und Bewilligung durch den DOSB, erstattet werden. Vorzeitig getätigte Ausgaben können nicht berücksichtigt werden.
Es werden 4000 Anträge durch den DOSB bewilligt. Daher gilt: schnell und kreativ sein lohnt sich.
Weitere Informationen und Beantragung: https://www.dosb.de/restart
Kostenlos zurück in den Verein – Der Sportvereinsscheck
Ab dem 24. Januar 2023 stehen auf der DOSB Website https://sportnurbesser.de 150.000 Sportvereinsschecks im Wert von je 40 € für Privatpersonen zum Download zur Verfügung. Mit den Sportvereinsschecks sollen sportinteressierte Menschen für den Sport zurückgewonnen und Bewegungs-Muffel für mehr Bewegung neu begeistert werden.
Die Personen haben vier Wochen Zeit, ihren Sportvereinsscheck als Zuschuss für eine Vereinsmitgliedschaft in einem NRW-Sportverein ihrer Wahl, der Mitglied in einem SSB/KSB und/oder einem Fachverband ist, einzulösen. Das Downloadportal ist hierfür im Zeitraum vom 24. Januar 2023 bis zum 31. August 2023 geöffnet.
Die Sportvereine bekommen die Sportvereinsschecks von den Personen ausgedruckt oder digital ausgehändigt. Der Verein kann diesen innerhalb von zehn Wochen ab Ausstellungsdatum beim DOSB über die Internetplattform einreichen.
Jutta Bouscheljong
GeschäftsstellenleitungKooperationen mit Kindertagesstätten
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