Förderprogramm "Digitalförderung für Sportvereine"
Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in NRW
Förderung digitaler Ausstattung für Vereine
Moderne Computer, Monitore, Laptops und Drucker statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren. Mit Fördermitteln in Höhe von 30 Mio. Euro aus dem EU-Programm Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014-2020 wird das Landes NRW in diesem Jahr 2023 die Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in NRW fördern.
Für den organisierten Sport in NRW ist dies in vielerlei Hinsicht eine große Chance. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln können vorhandene digitale Infrastruktur ausgebaut und die digitalen Möglichkeiten, die derweil an finanziellen Hürden scheiterten, besser genutzt werden.
Wichtige Projekttermine
15.05.2023 Einheitlicher Beginn des Förderzeitraumes für alle Sportvereine
Bitte achten Sie darauf, dass auf Ihren einzureichenden Belegen kein Bestell-/Rechnungs- oder Lieferdatum vor dem 15.05.2023 erscheint.
15.07.2023 Anzeigen eines Minderbedarfs
Bitte informieren Sie den KreisSportBund bis zu diesem Tag per E-Mail an Ewgenia Schnell (ewgenia.schnell@ksb-viersen.de), wenn die für Ihren Verein vorgesehene Fördersumme nicht in voller Höhe verausgabt werden wird (Minderbedarf!).
Eventuell nicht verausgabte Fördermittel können hierdurch an andere Vereine weitergeleitet werden.
31.07.2023 Einheitliches Ende des Förderzeitraumes für alle Sportvereine
Zu diesem Stichtag müssen beim KreisSportBund alle vorgesehenen Dokumente für den Verwendungsnachweis entsprechend der „Checkliste Verwendungsnachweis“ eingereicht sein.
- Hängen Sie das mit dem Weiterleitungsvertrag zugesandte DIN-A3 Plakat bis zum Ende des Durchführungszeitraumes (30.09.2023) im Eingangsbereich Ihres Vereinsheims oder Ihrer Vereinsgeschäftsstelle aus und machen Sie ein Foto von diesem Aushang (nur in der Projektakte ablegen). In Privatwohnungen muss kein Aushang erfolgen.
- Förderfähig sind nur die in der Ziffer 2.2 der Förderrichtlinie ausdrücklich genannten Anschaffungen. Vom Kauf von Softwareprodukten rät der KSB ab. Bei Software-Produkten kann nur das erste Jahr angerechnet werden, wobei die Lizenz allerdings für 3 Jahre gekauft werden muss. Software darf auch nur zusammen mit entsprechender Hardware angeschafft werden, gleiches gilt für die Zubehörgegenstände sowie Leitungen und Kabel. Notwendige Installationskosten sind nicht förderfähig.
- Denken Sie daran, vor jeder Beschaffung die erforderlichen drei Vergleichsangebote einzuholen und dokumentieren Sie Ihre Rechercheergebnisse in der Vergabeliste (Anlage 5.3a, wird noch per E-Mail zugestellt).
- Rechnungen über die Anschaffungen müssen auf den Verein als Adressat lauten und für die Zahlung unbedingt das Vereinskonto verwenden. Sollte dies nicht möglich sein, nehmen Sie bitte vor dem Kauf Kontakt mit uns auf!
- Versehen Sie die beschafften Gegenstände mit den zugesandten Förderaufklebern. Dies muss nur auf den Gegenständen erfolgen, auf denen ein dauerhafter Verbleib gewährleistet ist (auf Monitoren, Laptops etc.; nicht auf Kabeln, Computermäusen oder ähnliche Kleingegenstände). Die Anbringung soll sichtbar sein, soll aber die Funktion oder den Gebrauch des Gegenstandes nicht beeinträchtigen. Zusätzlich benötigte Förderaufkleber werden auf Anforderung vom KreisSportBund zugesandt.
- Machen Sie Fotos von den beschafften Gegenständen, auf denen auch der Förderaufkleber erkennbar ist. Ausreichend ist ein Sammelfoto bzw., sollte dies nicht möglich sein, ein Foto eines exemplarischen Gegenstandes mit erkennbarem Aufkleber.
- Bitte legen Sie eine Projektakte entsprechend der Checkliste an. Die Projektakte ist mit allen relevanten Unterlagen mindestens bis zum 31.12.2028 aufzubewahren.
- Bitte unterschreiben Sie die zwei identischen Exemplare des Weiterleitungsvertrages und senden Sie ein Exemplar umgehend, spätestens jedoch bis zum 12.06.2023 an den KreisSportBund zurück (wir nehmen die Verträge auch gerne bei der MGV entgegen).
- Bestandteil des Weiterleitungsvertrages sind
- Der (Gesamt-) Zuwendungsbescheid für den KreisSportBund Viersen
- Die Allgemeinen Nebenbestimmungen EFRE
- Förderrichtlinie „Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen“
- Merkblatt Information und Kommunikation REACT-EU
Im Zusammenhang mit den Verwendungsnachweisen haben wir Ihnen per E-Mail auch eine Beleg-/Inventarisierungsliste und die Vergabeliste geschickt. Diese müssen von Ihnen vollständig (lt. Muster) digital ausgefüllt, dürfen nicht von Ihnen verändert und müssen an uns danach wieder digital übermittelt werden. Im Verein sollten beide Listen auch ausgedruckt und von den vertretungsberechtigten Personen rechtsverbindlich unterschrieben in den Unterlagen (Projektakte - Aufbewahrungspflicht bis mind. 2028) zu finden sein.
Wir hoffen, dass diese Hinweise Sie bei den ersten Schritten einer erfolgreichen Projektabwicklung unterstützen.
Jutta Bouscheljong
GeschäftsstellenleitungKooperationen mit Kindertagesstätten
tel. erreichbar:
mo-do 08.30-16.00 Uhr /
fr 08.30-12.30 Uhr